Bei der Abwicklung grenzüberschreitender Warenbewegungen haben Unternehmen eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen aus dem Zollkodex sowie nationalen Gesetzen (z. B. Umsatzsteuergesetz) einzuhalten. Insbesondere importseitig besteht das Risiko, Waren nicht oder nicht richtig anzumelden, was zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen kann.
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